Religionslehrer und Religionslehrerinnen arbeiten in der Schule und begleiten so Kinder und Jugendliche einen erheblichen Teil ihrer Zeit bis zum Erwachsenwerden.
Der Religionsunterricht stellt die Frage nach Gott. Er regt zum Nachdenken an über die Fragen des Lebens und des Glaubens und über christliche Werte in der Gesellschaft.
Religionslehrer und Religionslehrerinnen begleiten ihre Schüler und Schülerinnen bei der Aufgabe, sich diesen Fragen zu stellen und einen eigenen Standpunkt zu finden. Sie stehen den Heranwachsenden bei der Gestaltung der eigenen Freiheit und Verantwortung zur Seite.
Der Religionsunterricht ist an die Konfession des Lehrenden gebunden, zeigt jedoch eine grundsätzliche Offenheit allen Lernenden gegenüber, ob sie kirchlich sozialisiert oder ungetauft sind.
Für den Beruf des katholischen Religionslehrers bzw. der katholischen Religionslehrerin kann man sich entscheiden, wenn man …
- eine besondere Sensibilität für die Lebenssituation junger Menschen zeigt
- bereit ist, junge Menschen zu begleiten und zu stärken
- Heranwachsende mit der frohmachenden Botschaft des Evangeliums vertraut machen möchte
- Freude an theologischer, pädagogischer und kreativer Tätigkeit hat
- sich als ganze Persönlichkeit und mit der eigenen Glaubensüberzeugung einbringt.
Der Ausbildungsweg beginnt mit dem Studium an einer Universität. Dabei kann das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre mit anderen Fächern kombiniert werden. Das Studium wird mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossen, daran schließt sich eine Vorbereitungszeit (Referendariat) an. Diese endet mit dem Zweiten Staatsexamen.
Da der katholische Religionsunterricht gemeinsam von Staat und Kirche verantwortet wird, bedarf es neben der universitären Ausbildung einer kirchlichen Bevollmächtigung, Missio canonica genannt. Diese wird bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen auf Antrag vom Bischof erteilt.